KOSTEN & FINANZIERUNG

Kosten sollen kein Rätsel sein.

Welche Stelle bezahlt, hängt vom konkreten Leistungsweg, Auftrag und den persönlichen Voraussetzungen ab. Deshalb trennen wir Orientierung, Leistungsprüfung und Kostenzusage sauber voneinander.

VIER TYPISCHE FINANZIERUNGSWEGE

Erst die Leistung klären – dann den Kostenträger.

PFLEGE / SPITEX

Obligatorische Krankenpflegeversicherung

Für anerkannte Pflegeleistungen nach KVG/KLV leistet die obligatorische Krankenpflegeversicherung feste Beiträge. Zusätzlich können Patientenbeteiligung und die ordentliche Kostenbeteiligung anfallen; die Restfinanzierung wird kantonal geregelt.

Bundesbeiträge 2026 für Pflege zuhauseAbklärung, Beratung & Koordination: CHF 76.90/hBehandlungspflege: CHF 63.00/hGrundpflege: CHF 52.60/hMaximale Beteiligung der versicherten Person an Pflegekosten: CHF 15.35/Tag; Kantone können tiefer ansetzen.
Offizielle BAG-Grundlage ↗
ASSISTENZ

IV-Assistenzbeitrag kann infrage kommen

Der Assistenzbeitrag der IV richtet sich an Personen, die unter anderem eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen, zuhause leben und die benötigte Assistenzperson selbst anstellen. Für Minderjährige und eingeschränkt handlungsfähige Personen gelten zusätzliche Voraussetzungen.

WichtigJUNGRAUM entscheidet nicht über einen IV-Anspruch.Ob ein konkreter Assistenzauftrag mit einem vorhandenen Anspruch kompatibel ist, muss vor Beginn geklärt werden.
Offizielle BSV-Grundlage ↗
BILDUNG / WORKSHOPS

Je nach Angebot und Auftrag

Bildungsangebote, Workshops und Kurse sind nicht automatisch Leistungen der Krankenversicherung. Finanzierung kann je nach Angebot privat, institutionell, durch Arbeitgeber oder aufgrund einer anderen bestätigten Vereinbarung erfolgen.

Vor dem Start klären wirPreis oder Tarifwer Auftraggeber istob eine Kostenübernahme bestätigt ist
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WEITERE UNTERSTÜTZUNG

Auftrag und Region entscheiden mit

Bei sozialpädagogischen, schulnahen, familienbezogenen oder weiteren Unterstützungsleistungen kann die Finanzierung von Auftrag, Gemeinde, Kanton, Institution oder individueller Vereinbarung abhängen.

Darum giltKeine Website-Anfrage ist eine Kostenzusage.Leistungsweg und Finanzierung werden vor einem Start getrennt bestätigt.
Situation klären →

WAS WIR VOR EINEM START KLÄREN

Damit später keine falschen Erwartungen entstehen.

Für eine belastbare Kosteneinschätzung braucht es zuerst einen konkreten Leistungsweg. Erst danach lassen sich Voraussetzungen, Kostenträger und allfällige Eigenanteile sinnvoll prüfen.

  1. 01
    Welche Leistung?Pflege, Assistenz, Bildung, Fachassistenz oder ein anderer Auftrag.
  2. 02
    Welche Voraussetzung?Zum Beispiel Verordnung, Bedarfsabklärung, bestehender IV-Anspruch oder institutioneller Auftrag.
  3. 03
    Wer trägt welche Kosten?Versicherung, öffentliche Hand, Institution oder private Finanzierung – je nach bestätigter Grundlage.
  4. 04
    Was wird schriftlich bestätigt?Leistungsumfang, Tarif oder Preis, Kostenträger und relevante Eigenanteile werden vor dem Start transparent gemacht.
Stand der bundesrechtlichen Pflegeinformationen: 25. September 2026.

Die auf dieser Seite genannten Pflegebeiträge basieren auf den aktuell veröffentlichten Angaben des Bundesamts für Gesundheit. Kantone und Gemeinden regeln Teile der Restfinanzierung und können bei der Patientenbeteiligung abweichende, tiefere Regelungen vorsehen. Diese Seite ist eine Orientierung und keine individuelle Kostengutsprache.